Die Geschäftsordnung der Fluglärmkommission

Aus der Geschäftsordnung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Flugzeuge für den Flughafen Nürnberg:

§ 1

Aufgabe

Die Kommission berät das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Flugzeuge bei der Anlegung, dem Betrieb und der Erweiterung des Verkehrsflughafens Nürnberg.

Zu diesem Zweck lässt sie sich über die beabsichtigten und die getroffenen Lärmschutzmaßnahmen sowie über Maßnahmen zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Flugzeuge, bei Anlegung, Betrieb und Erweiterung des Verkehrsflughafens Nürnberg unterrichten und schlägt den vorgenannten Stellen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Flugzeuge in der Umgebung des Verkehrsflughafens Nürnberg vor.