
Nachtflugregelungen auf deutschen Flughäfen
Es gibt in Deutschland kein gesetzliches Nachtflugverbot. Allerdings gelten für die meisten deutschen Flughäfen Begrenzungen des Flugbetriebs während der Nacht:
Frankfurt/Main: Kein Nachtflugverbot, aber Beschränkungen. Starts im Linienverkehr sind rund um die Uhr möglich. Für Landungen gibt es im Linienverkehr Einschränkungen zwischen 0.00 und 5.00 Uhr. Nach dem Bau einer vierten Landebahn soll zwischen 23.00 und 5.00 Uhr ein Flugverbot eingeführt werden.
München: Flugverbot von 0.00 bis 5.00 Uhr. Starke Beschränkung für Starts und Landungen von 22.00 bis 0.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr.
Düsseldorf: Keine Starts von 22.00 bis 6.00 Uhr erlaubt. Bei gravierenden Gründen Ausnahmen in Einzelfällen. Landungen sind bis 22.00 Uhr erlaubt, für Fluggesellschaften mit Wartungsschwerpunkt Düsseldorf bis 23.00 Uhr. Daraus ergibt sich, dass in der Regel zwischen 23.00 und 6.00 Uhr der Flugverkehr ruht.
Hamburg: Flugzeuge mit leiseren Triebwerken dürfen von 23.00 bis 6.00 Uhr nicht fliegen, für die anderen Maschinen gilt das Verbot von 22.00 bis 7.00 Uhr. Ausnahmen nur mit Sondergenehmigung des Lärmschutzbeauftragten.
Berlin: Der Flughafen Schönefeld ist für die inzwischen üblichen leiseren Flugzeuge rund um die Uhr offen. In Tegel darf von 6.00 bis 22.00 Uhr gestartet werden, Landungen sind bis 23.00 Uhr möglich. Tempelhof ist von 6.00 bis 22.00 Uhr in Betrieb.
Berlin Brandenburg International (BBI): Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Nachtflugverbot von 0.00 bis 5.00 Uhr sowie Beschränkungen von 22.00 bis 0.00 Uhr sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr beschlossen.
Und Nürnberg?
Nürnberg: Die inzwischen in der EU üblichen leiseren Jets dürfen rund um die Uhr fliegen. Insofern hat das formal geltende Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr kaum noch Bedeutung.
Quelle: Radiofunk Berlin-Brandenburg / Nachrichten
URL: http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_jsp/key=news3986878.html.de (Stand: 17.03.2006 16:05 Uhr)
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