Nachtfluglärm Nürnberg 2009

Die Auswertung der Umfrage „Stille Nächte 2009“ - zum Nachtfluglärm am Nürnberger Flughafen

Vorgeschichte

Während dreier Wochenenden im Juli 2009 ruhte der Nachtflugverkehr am Nürnberger Flughafen infolge von notwendigen Sanierungsarbeiten am Rollfeld zwischen 23:30 Uhr und 6:00 Uhr des folgenden Tages.

Diese Unterbrechung im Betriebsablauf nahm die Fluglärm-Schutzgemeinschaft - wie bereits 2008 - zum Anlass, um die vom Flugbetrieb betroffenen Anwohner zu befragen, welche Verbesserung an Lebensqualität durch diese zeitweilige Nachtflugeinschränkung wahrgenommen wurde.

Mit fast 700 nächtlichen Starts und Landungen pro Monat werden die Flughafenanrainer insbesondere in den Sommermonaten Belastungen ausgesetzt, wie sie an stadtnahen Großflughäfen wie Stuttgart, Düsseldorf oder Hamburg wegen anderer Nachtflugregelungen unbekannt sind.

Auch die aktuelle Rechtsprechung zu Genehmigungsverfahren (z.B. Berlin, Frankfurt) setzt für die Anzahl der Nachtflüge deutlich höhere Hürden als in der Vergangenheit bzw. als sie in Nürnberg zur Anwendung kommen.

Methodisches Vorgehen bei der Umfrage

Die betroffene Bevölkerung wurde durch Meldungen in den lokalen Medien über die Möglichkeit informiert, an dieser Umfrage teilzunehmen. Von der Website der Fluglärm-Schutzgemeinschaft konnte ein Fragebogen herunter geladen werden. Darüber hinaus wurden natürlich auch die Mitglieder der Fluglärm-Schutzgemeinschaft eingeladen, an dieser Umfrage teilzunehmen.

Wie bereits im letzten Jahr wurde die Fluglärm-Schutzgemeinschaft wiederum nur sehr kurzfristig von offizieller Seite von der Flugfeldsanierung und der damit verbundenen Einschränkung der Nachtflüge am Nürnberger Airport in Kenntnis gesetzt.

Gleichwohl hat sich die Fluglärm-Schutzgemeinschaft bemüht, die methodische Kritik, die der Umfrage und den Ergebnissen aus dem Jahr 2008 von Seiten der Flughafenbetreiber entgegengebracht wurde, in dieser neuen Umfrage zu berücksichtigen.

Ein neues Merkmal ist die freiwillige Angabe von Name und Wohnadresse der Teilnehmer dieser Umfrage. Hierdurch sind mehrheitlich eine Zuordnung der ausgefüllten Fragebogen möglich und Missbräuchlichkeiten, wie anonyme Mehrfachbeteiligung etc. weitestgehend ausgeschlossen.

 

Der Vorstand der Fluglärmschutzgemeinschaft bei der Auswertung. Von links: Dr. Hermann Bosse, Horst Loew, Peter Schnidtmann und Klaus Restetzki

 

Hervorzuheben ist, dass ca. 60 % der eingegangenen Fragebögen von Nicht-Mitgliedern ausgefüllt wurden. Dies unterstreicht, dass das Thema Nachtfluglärm auch in Bevölkerungskreisen außerhalb der Fluglärm-Schutzgemeinschaft als dringliches Problem angesehen wird.

Ein erhöhtes Flugaufkommen - zwischen 22:00 Uhr und dem Betriebsschluss um 23:30 Uhr durch zeitlich vorgezogene Starts- und Landungen während der Sanierungsarbeiten -  wurde auch diesmal im Fragebogen berücksichtigt.   

 

Auswertung 2009

Eingegangen und ausgewertet wurden 201 ausgefüllten Fragebögen. Eine freiwillige, vollständige Adressierung lag bei 137 Antwortbögen vor.

 

1 Teilnehmerkreis

Bei den Fragebögen war es der Postleitzahlbezirk 90411 (in weiten Teilen deckungsgleich mit dem Stadtteilen Ziegelstein und Buchenbühl), der am stärksten vertretenen war mit 54,7 % aller Einsendungen. Danach folgten in der Zahl der Einsendungen die Fürther Stadteile Vach mit 9,0 %, Neunhof, Boxdorf und Großgründlach mit 7,5 %, Stadeln-Mannhof und Röthenbach mit jeweils 7,0 % und Schwaig mit 6,5 Prozent. 

 

2 Betroffenheit durch Nachtfluglärm

Bemerkenswert erscheint die Bestätigung der hohen Belastungssituation: Auch der aktuelle bzw. krisenbedingte Rückgang des Flugverkehrs am Nürnberger Flughafen hat das Ausmaß der Betroffenheit durch den Nachtfluglärm kaum geändert. 83,4 % aller Befragten (2008: 90 %) fühlten sich durch den Nachtfluglärm stark oder sehr stark betroffen.

 

Für eine weitergehende Nachtflugbeschränkung als bisher plädierten mit 93,4 % sogar prozentual etwas mehr Flughafenanrainer wie im Jahr 2008 (93,0 %).

 

3 Wahrnehmung der Nachtflugeinschränkung während des Untersuchungszeitraumes

Die Einschränkung der Nachtflüge führt zu einer absoluten Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen. 67,3 % (2008: 73 %) der Befragten gaben an, dass sie den Rückgang sehr stark wahrgenommen haben, 19,6 % zumindest etwas (2008: 19 %).

 

4 Schlafqualität während der nachtflugfreien Nächte

Insgesamt gaben mit 62,1 % rund zwei Drittel der Befragten an, dass sie während der nachtflugfreien „Stillen Nächte“ eine sehr starke Verbesserung der Schlafqualität wahrnahmen. Rund ein Viertel (24,2 %) räumte eine leichte Verbesserung ein. Nur

13,6 % verspürten keine oder nur eine minimale Verbesserung ihrer Schlafqualität.

 

5 Häufigkeit der Störungen

Über die Hälfte der Befragten (54,1 %) gaben an, jede Nacht durch Flugzeuge in ihrer Nachtruhe gestört zu werden. Insgesamt sind es 90,9 % (2008: 96 %) der befragten Anwohner, die mindestens einmal pro Woche durch Nachtfluglärm aus dem Schlaf gerissen werden.

 

6 Maßnahmen gegen Nachtfluglärm

Schallschutzfenster bzw. der Schlaf bei geschlossenem Fenster stellen die meistverbreiteten Möglichkeiten dar, um sich passiv gegen den Nachtfluglärm zu schützen. Auffallend ist, dass nur 22,1 % der Befragten tatsächlich über Schallschutzfenster gegen den nächtlichen Fluglärm verfügen.

 

7 Vorschläge zur Nachtflugregelung

Welche Nachtflugregelung würden die Bürger befürworten? Bemerkenswerterweise war es nicht die zeitlich größte Betriebsbeschränkung, die eingefordert wurde. 41,0 % der Befragten plädierten für einen Betriebsschluss zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr. (2008: 42 %). Nur 4,0 % der Befragten lehnten ein Nachtflugverbot kategorisch ab.

 

8 Kaum Unterschiede in der Bewertung zwischen Mitgliedern der Fluglärm-Schutzgemeinschaft und Nicht-Mitgliedern

Es ist eine bemerkenswerte Erkenntnis dieser Umfrage, dass eine starke bis sehr starke Betroffenheit durch Nachtfluglärm mit 85,7 %, bei Nichtmitgliedern fast genauso hoch ist wie bei Mitgliedern der Fluglärm-Schutzgemeinschaft mit 90,0 %.

 

 

Fazit

Die Umfrage 2009 zeigt im Vergleich mit 2008, dass viele Wahrnehmungen der Betroffenen zum Nachtfluglärm am Flughafen sich als unverändert gleichbleibend  und damit nach wie vor auch als ernstzunehmendes Thema für die Politik herauskristallisieren. Differenziert registrieren die Anwohner den wirtschaftlich bedingten Rückgang des Flugverkehrs am Nürnberger Flughafen.

 

Dennoch ändert diese Reduktion der Flugbewegungen kaum etwas an der generellen Belastungssituation für die Anwohner.

Die Wirksamkeit, die eine verbesserte Nachtflugregelung im Hinblick auf die Lebensqualität der Anwohner erzielen würde, ist durch diese Umfrage erneut bestätigt worden. Eine strenge zeitliche Nachtflugregelung, wie sie heute für neue Flughäfen oder bei Flughafenerweiterungen vom Gesetzgeber gefordert wird, wäre auch für den stadtnahen Nürnberger Flughafen und seine Anwohner eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebensqualität, die ohne Zweifel umsetzbar wäre – sie müsste nur politisch gewollt sein.

Eine Stadt, die sich die Umweltpolitik auf die Fahnen geschrieben hat, muss sich fragen lassen, ob die Betriebsgenehmigung für den Nürnberger Flughafen, im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Lebensqualität vieler Anwohner, nicht dringend nachgebessert werden muss. Die medizinische Forschung hat nachgewiesen, dass auch unbewusst wahrgenommener Lärm zu gesundheitlichen Schädigungen führt.  

Die aktuelle Rechtsprechung verlangt eine stärkere Berücksichtigung des Lärmschutzes für Anwohner: Linien-, Charter- und Touristikverkehr lässt sich ohne existenzgefährdende Einbußen auch außerhalb der Kernzeit der Nacht (0.00 bis 5.00 Uhr) abwickeln, betonen die Verwaltungsgerichte.

Wäre der Nürnberger Airport ein neuer Flughafen, so hätte nach geltender Rechtsprechung die derzeitige Betriebsgenehmigung keine Chance. Die aktuelle Betriebsgenehmigung deckt, als  Durchschnitt und pro Kalendertag gerechnet, für den Nürnberger Flughafen bis zu 57 nächtliche Flugbewegungen (zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr) ab. Rein rechnerisch entspräche das einem Flugaufkommen von bis zu 20.805 nächtlichen Starts und Landungen pro Jahr. Ein Horrorszenario, das in Nürnberg nie Wirklichkeit werden darf.

Die Fluglärm-Schutzgemeinschaft sieht sich in den Ergebnissen dieser Umfrage darin bestärkt, dass der Nürnberger Airport eine strengere Nachtflugregelung als die bisher geltende braucht. Eine berechtigte Forderung, auf die die Flughafenanrainer einen gesetzlichen Anspruch haben, der sich aus § 29 b des Luftverkehrsgesetzes herleitet: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“

 

 

Die Daten der Umfrage 2009 im Detail

201 Fragebögen wurden ausgewertet

 

Anzahl

 

Prozent

 

Geschlecht des Teilnehmers

 

 

 

 

Weiblich

105

 

52,2%

Männlich

96

 

47,8%

 

 

 

 

 

Vollständige Adresse

 

 

 

 

Ja

137

 

68,2%

Nein

64

 

31,8%

 

 

 

 

 

Betroffenheit durch Nachfluglärm

 

 

 

 

sehr stark

90

 

45,2%

 

stark

76

 

38,2%

 

weniger stark

19

 

9,5%

 

ein bißchen

7

 

3,5%

 

überhaupt nicht

7

 

3,5%

 

 

 

 

 

 

Meinung zu einem Nachtflugverbot

 

 

 

 

stimme ich zu

185

 

93,4%

 

kommt darauf an

6

 

3,0%

 

eher nicht

2

 

1,0%

 

lehne ich ab

5

 

2,5%

 

 

 

 

 

 

Schutzmaßnahmen gegen Fluglärm

 

 

 

 

schlafe bei geschlossenen Fenstern

123

 

44,6%

 

habe Schallschutzfenster

61

 

22,1%

 

habe mich daran gewöhnt

23

 

8,3%

 

tue nichts

32

 

11,6%

 

Anderes

37

 

13,4%

 

 

 

 

 

 

Wahrnehmung der nachflugfreien Nächte

 

 

 

 

sehr stark

134

 

67,3%

 

Etwas

39

 

19,6%

 

Minimal

10

 

5,0%

 

keine Veränderung

16

 

8,0%

 

 

 

 

 

 

Schlafqualitätverbesserung in flugfreien Nächten

 

 

 

 

sehr stark

123

 

62,1%

 

Etwas

48

 

24,2%

 

Minimal

8

 

4,0%

 

keine Veränderung

19

 

9,6%

 

 

 

 

 

 

Zunahme Flugverkehr
zwischen 22:00 u. 23:30 bemerkt

 

 

 

 

sehr stark

45

 

23,7%

 

Etwas

72

 

37,9%

 

Minimal

25

 

13,2%

 

keine Veränderung bemerkt

48

 

25,3%

 

 

 

 

 

 

Wie oft nehmen Sie zw. 22 u. 6 Uhr
Flugbewegungen störend wahr?

 

 

 

 

jede Nacht

106

 

54,1%

 

2-3 mal die Woche

65

 

33,2%

1 x pro Woche

7

 

3,6%

weniger als 1 x pro Woche

11

 

5,6%

Nie

7

 

3,6%

 

 

 

 

 

Wann sollte Nachtflugverbot gelten?

 

 

 

 

kein Nachtflugverbot

8

 

4,0%

 

Zwischen 24 u. 5 Uhr

11

 

5,5%

 

Zwischen 24 u. 6 Uhr

18

 

9,0%

 

Zwischen 23 u. 6 Uhr

82

 

41,0%

 

Zwischen 22 u. 6 Uhr

81

 

40,5%

 

 

 

 

 

 

Bemerken Sie den aktuellen Rückgang
bei nächtlichen Flugbewegungen?

 

 

 

 

sehr stark

55

 

27,5%

 

Etwas

83

 

41,5%

 

Kaum

36

 

18,0%

 

keine Veränderung

26

 

13,0%

 

 

 

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